Mitarbeitervertretung
Unsere Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt tarifliche, zwischenmenschliche oder private Belange und bietet eine sichere Anlaufstelle für alle unsere Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden können sich vertrauensvoll an die MAV wenden, da sich alle MAV-Mitglieder an die Schweigepflicht gebunden haben.
Aufgaben der MAV
Die MAV vertritt tarifliche, zwischenmenschliche oder private Belange und bietet eine sichere Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden. Die MAV-Mitglieder stehen ihnen für Gespräche zur Verfügung, informieren sie zu ihren Rechten und Pflichten und haben ein offenes Gehör für alle beruflichen und privaten Anliegen. Mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit haben sich alle MAV-Mitglieder schriftlich an die Schweigepflicht nach §22 MVG-EKD gebunden, so dass sich Mitarbeitende vertrauensvoll an sie wenden können.
Die MAV steht im engen Austausch mit der Geschäftsführung und trifft oder verändert Dienstvereinbarungen zugunsten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören zum Beispiel Überstundenregelungen oder die Bezuschussung einer Arbeitsplatzbrille.
Egal ob Einstellung, Kündigung, Versetzung, höhere Gruppierung oder Weiterbeschäftigung: Verschiedene Formen der Mitbestimmung geben der MAV die Möglichkeit, jeden Vertrag zu prüfen und ihm im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zuzustimmen. Wöchentliche Sitzungen ermöglichen es, zeitnah Anträge zu bearbeiten.